Die Alters- und Wohngenossenschaft Logiscasa finanziert sich unter anderem durch Darlehen der aktuellen und künftigen Mieterschaft. Das Darlehen pro Person darf CHF 100‘000.- nicht übersteigen. Der Mindestbetrag ist CHF 15‘000.-.
Die Logiscasa nimmt nur Darlehen entgegen, sofern sie das Kapital für die Realisierung neuer Projekte benötigt. Der Verwaltungsrat kann ein Darlehensangebot ohne Begründung ablehnen. Er bestimmt die Höhe des Zinssatzes.
Aktuell werden die Darlehen zum hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundes verzinst. Die Darlehen sind beidseitig jederzeit auf 4 Monate (Mieterinnen) resp. 3 ½ Monate (Interessentinnen Warteliste) kündbar. Es wird ein Darlehensvertrag ausgefertigt.
Die Alters- und Wohngenossenschaft Logiscasa finanziert sich unter anderem durch Darlehen der aktuellen und künftigen Mieterschaft. Das Darlehen pro Person darf CHF 100‘000.- nicht übersteigen. Der Mindestbetrag ist CHF 15‘000.-.
Die Logiscasa nimmt nur Darlehen entgegen, sofern sie das Kapital für die Realisierung neuer Projekte benötigt. Der Verwaltungsrat kann ein Darlehensangebot ohne Begründung ablehnen. Er bestimmt die Höhe des Zinssatzes.
Aktuell werden die Darlehen zum hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundes verzinst. Die Darlehen sind beidseitig jederzeit auf 4 Monate (Mieterinnen) resp. 3 ½ Monate (Interessentinnen Warteliste) kündbar. Es wird ein Darlehensvertrag ausgefertigt.